Voting

Um die gesellschaftliche Bedeutung nachhaltigen Handelns zu unterstützen, hat die GVO Versicherung die GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit gegründet, die jährlich Nachhaltigkeitsprojekte aus allen gesellschaftlichen Bereichen fördert.

Ein Beirat berät, welche Vereine, Institutionen oder Gruppen unter dem Nachhaltigkeitsgedanken eine finanzielle Förderung erhalten. Zudem entscheidet der Beirat über die genaue Höhe der jeweiligen Fördermittel.

Die Grundlage zur Bewertung bilden die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. Je Versicherungsvertrag der Produktlinie TOP-VIT PlusN sponsert die GVO Versicherung 1 € in den Spendentopf. Der Kunde hat ebenfalls die Möglichkeit zu spenden. Der Fördermittelbetrag der GVO Stiftungs-gGmbH, der für nachhaltige Projekte eingesetzt wird, liegt jährlich bei mindestens 50.000 €. Sollte der Betrag in dem Spendentopf unterhalb von 50.000 € liegen, wird dieser seitens der GVO Versicherung bis zu diesem Betrag aufgestockt.

Flyer GVO Stiftungs-gGmbH

Die Kriterien

Die GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit vergibt auch im Jahr 2023 an Ihren Verein, Ihre Institution oder Ihre Gruppe eine finanzielle Förderung pro Bewerbung von bis zu 25.000 €, wenn Sie den Beirat der GVO Stiftungs-gGmbH von Ihrem geplanten Projekt überzeugen können.

Um Ihre Chance auf die Förderungsmittel für Ihr geplantes Projekt zu wahren, sollten Sie mit diesem eines der 17. Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unterstützen.
Präsentieren Sie uns Ihr Projekt mit einer kurzen Zusammenfassung und entscheiden Sie zur Visualisierung zwischen einem Foto, Video und/oder einer Präsentation.

Die Auszahlung des Förderbetrages steht unter dem Rückforderungsvorbehalt der Nachweiserbringung.
Nach Auswahl der Gewinner-Projekte und Ausschüttung der finanziellen Förderungsbeträge an die jeweiligen Vereine, Institutionen oder Gruppen, haben diese einen Nachweis zu erbringen, dass die Förderungsgelder auch in tatsächlicher Hinsicht für das jeweilige Projekt eingesetzt wurden (z.B. durch Einreichung entsprechender Fotos und Rechnungen).

Einsendeschluss: 01.04.2023

Jetzt bewerben!

Damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann sollte diese die nachfolgenden Angaben enthalten.

Erhalt der Fördermittel

Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren qualifiziert sich der Verein, die Gruppe oder die Institution mit ihrem Projekt, bei der Auswahl der zu vergebenen Förderungsmittel berücksichtigt zu werden.
Die endgültige Entscheidung darüber, welches Projekt in welcher Höhe Fördermittel erhält, treffen die Beiratsmitglieder im Anschluss des Bewerbungsverfahrens im Rahmen der Beiratssitzung.

Voting-Verfahren

Anhand eines Zuschauer-Votings über Social Media, wird dem Beirat ein Meinungsbild vermittelt. Dieses Meinungsbild fließt in die Entscheidungsfindung ein.

gvostiftung

Weitere allgemeine Teilnahme­bedingungen / Datenschutz

1. Teilnahmeberechtigte/Teilnahme

1.1 Mit der Einreichung der Bewerbung erkennt der/die Teilnehmende die allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

1.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen sowie deren Angehörige der GVO Stiftungs-gGmbH selbst, der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG sowie deren jeweilige Tochtergesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.1 Die durch den Beirat der GVO Stiftungs-gGmbH beschlossenen Förderungssummen für die jeweiligen Gewinner-Projekte sind nicht übertragbar.

2.2 Die Mitglieder des GVO Stiftungs-gGmbH-Beirates entscheiden über die Gewinnerprojekte sowie zugleich über die jeweilige Höhe der Fördersumme für das jeweilige Gewinnerprojekt autark im Rahmen der sich nach dem Bewerbungsschluss anschließenden Beiratssitzung durch Abstimmung. Eine Begründung oder das detaillierte Abstimmungsergebnis des Beirates, weshalb bestimmte, konkrete Bewerberprojekte eine finanzielle Förderung erhalten, und/oder weshalb eine Förderung in einer bestimmten Höhe erfolgt, und/oder weshalb bestimmte, konkrete Bewerberprojekte keine Fördermittel erhalten, wird nicht veröffentlicht.

3.1 Im Rahmen der Teilnahme an dem Auswahlverfahren zur Projektförderung werden von den Teilnehmern sowie etwaigen Begleitpersonen personenbezogene Daten erhoben. Wir benötigen diese Daten zum Zwecke der Abwicklung des Auswahl- und Förderungsprozesse. Hierfür werden – neben dem Inhalt der eingereichten Bewerbungsunterlagen – insbesondere Namen (ggf. Name und Vorname) der Teilnehmenden, Name des Projektes, postalische Anschrift, Telefonnummer und ggf. die eMail-Adresse der betreffenden Personen/Vereine/Institutionen/Gesellschaften/Gruppen erhoben, gespeichert und genutzt. Mit der Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren erklärt sich jeder/jede Teilnehmer/in auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden. Auf Wunsch händigen wir diese Informationen gerne in schriftlicher Form aus, hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

3.2 Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Der/die Teilnehmer/in kann seine/ihre erklärte Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich an die GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit, GVO-Platz 1, 26160 Bad Zwischenahn zu erfolgten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers umgehend gelöscht. Eine Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren zur Förderung durch die GVO Stiftungs-gGmbH ist dann nicht mehr möglich.

3.3. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens haben die Teilnehmenden jeweils sicherzustellen und versichern mit Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen bei der GVO-Stiftungs-gGmbH zugleich, dass sie hinsichtlich sämtlicher eingereichter Unterlagen jeweils die Urheber und Rechtinhaber sind und die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Die GVO Stiftungs-gGmbH behält sich das Recht vor, das Bewerbungsverfahren aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Bewerbungsbestandteilen/den Auswahlkriterien zur Auswahl der Fördermittelberechtigten zu ändern, das gesamte Verfahren abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler im Rahmen verwendeter Soft- und/oder Hardware auftreten, und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens beeinflussen bzw. unmöglich machen.

5.1 Alle Teilnehmer haben auf einen rücksichts- und respektvollen Umgang untereinander zu achten.

5.2 Die GVO Stiftungs-gGmbH behält sich in diesem Zusammenhang das Recht vor, bei Missbrauch durch Teilnehmer/innen oder Dritten (z.B. durch Manipulation von Votings oder ähnlichem) oder bei Regelverstößen diejenigen Personen und/oder Teilnehmer/innen vom Bewerbungsverfahren auszuschließen und/oder das Bewerbungsverfahren abzubrechen. Die GVO Stiftungs-gGmbH ist nicht beweispflichtig, dass ein Missbrauch oder Regelverstoß, insbesondere eine Manipulation des Bewerbungsverfahrens, tatsächlich stattgefunden hat; Indizien sind in diesem Zusammenhang ausreichend.

6.1 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahl der Fördermittel-Berechtigten/Fördermittel-Gewinner ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

6.2 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können von der GVO Stiftungs-gGmbH jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.