Die GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit vergibt jährlich an Sie, Ihren Verein, Ihre Institution, Gesellschaft oder Ihre Gruppe eine finanzielle Förderung pro Bewerbung von bis zu 25.000 EUR, wenn Sie den Beirat der GVO Stiftungs-gGmbH von Ihrem geplanten Projekt überzeugen können.
Um Ihre Chance auf die Förderungsmittel für Ihr geplantes Projekt zu wahren, sollten Sie mit diesem eines der 17. Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unterstützen.
Die Bewerbungsphase beginnt regelmäßig am 01.07. und endet am 30.03. eines jeden Jahres. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Bewerbung über unsere Homepage unter dem Menüpunkt „Bewerben“ einreichen.
Präsentieren Sie uns Ihr Projekt mit einer kurzen Zusammenfassung und entscheiden Sie zur Visualisierung zwischen einem Foto, Video und/oder einer Präsentation.
Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren, qualifizieren Sie bzw. qualifiziert sich der Verein, die Gruppe, die Gesellschaft oder die Institution mit ihrem jeweiligen Projekt bei der Auswahl für die zu vergebenen Förderungsmittel berücksichtigt zu werden.
Anhand eines sich an die Bewerbungsphase anschließendes Zuschauer-Votings über unsere Social-Media-Kanäle, wird dem Beirat ein Meinungsbild vermittelt. Dieses Meinungsbild fließt in die Entscheidungsfindung des Beirates ein.
Die endgültige Entscheidung darüber, welches Projekt in welcher Höhe Fördermittel erhält, ist den Beiratsmitglieder der GVO Stiftungs-gGmbH vorbehalten. Die maßgebliche Beiratssitzung findet regelmäßig unmittelbar nach Abschluss an die Bewerbungsphase und im Anschluss an das Voting-Verfahren bis Ende des Monats Mai eines jeden Jahres statt.
Damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann sollte diese nach Möglichkeit die nachfolgenden Angaben enthalten.
Nach Auswahl der Gewinner-Projekte haben diese für die Ausschüttung der finanziellen Förderungsbeträge jeweils einen Nachweis zu erbringen, dass die Förderungsgelder auch in tatsächlicher Hinsicht für das jeweilige Projekt eingesetzt wurden (z.B. durch Einreichung entsprechender Fotos und Rechnungen). Die Auszahlung des Förderbetrages steht dementsprechend unter dem Rückforderungsvorbehalt der Nachweiserbringung.
Bitte beachte Sie auch unsere weiteren Teilnahmebedingungen.